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Landkreis Bautzen · /img/unsplash/photo-1582268611958-ebfd161ef9cf-1920.jpg
Feuchtigkeit im Keller, ein Riss im Mauerwerk, ein undichtes Dach: ein bekannter Bauschaden macht den Verkauf in Elstra, Oßling u.a. nicht unmöglich, aber er verändert, wie verkauft werden muss. Verschwiegen wird er zum Haftungsrisiko — arglistiges Verschweigen eines Mangels hebelt jeden vertraglichen Gewährleistungsausschluss aus.
Der belastbare Weg ist der umgekehrte: den Schaden dokumentieren, Sanierungskosten schätzen lassen und den Preis von vornherein damit rechnen. Wir bewerten das Objekt in Elstra, Oßling u.a. mit und ohne Sanierung, damit Sie sehen, ob sich die Instandsetzung vor dem Verkauf lohnt oder ob der Verkauf im Ist-Zustand die bessere Rechnung ist.
01920 Elstra, Oßling u.a. in Zahlen
Den Bodenrichtwert für Elstra, Oßling u.a. ermittelt der Gutachterausschuss des Landkreis Bautzen nach § 193 BauGB — er ist der Ausgangspunkt jeder Bewertung hier, auch bei einem Objekt bauschaden.
Alles zu 01920 Elstra, Oßling u.a.